Bundesministerium beauftragt Konsortium mit Wegekostengutachten

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur beauftragt das Konsortium Alfen Consult / AVISO / BUNG und HELLER Ingenieurgesellschaft mbH mit der Umsetzung des Projektes „Wegekosten und externe Kosten des Bundesfernstraßennetzes im Zeitraum 2018 bis 2022".

 

Das Wegekostengutachten ist ein regelmäßiges Gutachten mit einem Prognosezeitraum von fünf Jahren. Es wird für die europarechtskonforme sowie gebührenrechtlich valide Bestimmung der Lkw-Mautsätze benötigt. Grundlage ist die Wegekostenrichtlinie bzw. Eurovignetten-Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates. Das derzeit gültige Gutachten sowie zwei Ergänzungsberechnungen sind bis einschließlich 2017 prognostiziert. Für den Zeitraum 2018 bis 2022 soll ein Anschlussgutachten erstellt werden, um die Mautsätze erneut überprüfen und anpassen zu können.

Da seit dem 1. Januar 2015 der Gesamtmautsatz auch aus einem Mautteilsatz für die externen Kosten der Luftverschmutzung besteht, werden diese als fester Bestandteil in das Gutachten einbezogen. Die externen Lärmkosten werden bei der Lkw-Maut noch nicht berücksichtigt. Vorgaben zur Berechnung der externen Kosten ergeben sich aus der Eurovignetten-RL.

Das Wegekostengutachten 2013 bis 2017 ist in seiner Grundkonzeption fortzuschreiben. Aus der geplanten Mautgesetzgebung sowie weiteren neuen Erkenntnissen lassen sich notwendige Anpassungen ableiten. Die neue Mautgesetzgebung sieht beispielsweise vor, dass die Lkw-Maut im Jahr 2018 auf alle Bundesstraßen ausgeweitet wird.